Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Leistungsportfolio
1. Diese AGB gelten für alle von Fr. Früchtenicht-Schöning angebotenen Beratungs- und Seminarleistungen, insbesondere Workshops zur individuellen Berufsfindung.
2. Fr. Früchtenicht-Schöning erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichungen oder Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/Geschäftspartners gelten nicht, es sei denn Fr. Früchtenicht-Schöning stimmt deren Geltung schriftlich zu; die Erbringung einer Leistung gilt nicht als Zustimmung.

§ 2 Anmeldebedingungen für Life/Work-Planning-Seminare oder Coachings
Für Privatpersonen:
1. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung bitten wir die Seminargebühr innerhalb der genannten Frist auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen oder ggf. Sonderabsprachen einzuhalten. Es gelten die jeweils auf dem aktuellen Flyer aufgeführten Preise.
2. Ihre Anmeldung ist verbindlich und der Seminarplatz ist fest für Sie gebucht.
3. Bei Rücktritt nach Anmeldung erheben wir nach Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Gebühren:
– bis 30 Tage vor dem Seminar 25 € Bearbeitungsgebühr
– bis 14 Tage vor Seminarbeginn 50 % der kompletten Seminargebühr
– bei weniger als 14 Tagen wird die gesamte Seminargebühr in Rechnung gestellt.
Die Zahlung der halben oder gesamten Seminargebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmer genannt werden, die am Seminar teilnehmen.
Für Organisationen:
1. Bei Rücktritt nach Angebotsannahme erheben wir nach Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Gebühren:
– bis 30 Tage vor dem Seminar 10 % des aufgeführten Trainerhonorars
– bis 14 Tage vor Seminarbeginn 25 % des aufgeführten Trainerhonorars
für die angefallenen Konzeptionierungs- und Vorbereitungsarbeiten.

§ 3 Angebote, Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern Fr. Früchtenicht-Schöning nicht schriftlich etwas anderes erklärt.
2. Der Vertragsschluss erfolgt i.d.R. durch Übersendung eines vom Teilnehmer vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars bzw. der schriftlichen Annahme eines Angebotes durch einen Geschäftspartner.

§ 4 Absage eines Workshops
1. Kann ein Seminar aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener und von Fr. Früchtenicht-Schöning nicht zu vertretender Umstände (z.B. Erkrankung) nicht stattfinden, führt dies nicht zum Verzug von Fr. Früchtenicht-Schöning. Fr. Früchtenicht-Schöning ist berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer für die Neuabstimmung eines Termins angemessenen Zeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, d.h. den Workshop endgültig absagen.
Bei endgültiger Absage erhält der Teilnehmer das für den ausgefallenen Termin bereits bezahlte Entgelt zurückerstattet;
weitergehende Ansprüche gegen Fr. Früchtenicht-Schöning (bspw. auf Schadensersatz, Stornogebühren für Reise- und
Hotelkosten) bestehen in solchen Fällen nicht. Über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt oder sonstiger in diesem § 4 genannter Umstände informiert Fr. Früchtenicht-Schöning den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung.

§ 5 Leistungserbringung
Workshops und Einzelberatung geben dem Teilnehmer Raum für Selbstreflexion zur eigenen beruflichen Situation.
Dem Teilnehmer ist dabei bewusst, dass eine bestimmte Berufswahl eine sehr subjektive Angelegenheit ist. Fr. Früchtenicht-Schöning berät die Teilnehmer bei ihrem Entscheidungsprozess; das Versprechen einer bestimmten Berufswahl ist damit nicht verbunden.
Alle von uns angebotenen und erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen. Fr. Früchtenicht-Schöning schuldet die sorgfältige
Durchführung der vertraglichen Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Damit ist die vertragliche Vergütung verdient, wenn die vereinbarte Beratungstätigkeit/Seminartätigkeit erbracht wurde.

§ 6 Gewährleitung und Haftung
Fr. Früchtenicht-Schöning haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht macht.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Fr. Früchtenicht-Schöning beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal jedoch die Seminargebühr für den betreffenden Workshop.
3. Ferner haftet Fr. Früchtenicht-Schöning bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn bzw. entgangene Einsparungen sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden in Form reiner Vermögensschäden.
4. Keines der angebotenen Seminare oder Beratungen erhebt den Anspruch auf Heilung, Therapie oder psychologische Behandlung. Die Kurse stellen eine professionelle Selbsterfahrung und Weiterbildung dar. Die Kursteilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sich als gesund, normal psychisch und physisch belastbar und den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen.

§ 7 Persönlichkeitsrechte
1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers behandelt Fr. Früchtenicht-Schöning vertraulich. Adressdaten und ggf.
weitere zur Durchführung der Workshops erforderliche Angaben erheben und verarbeiten wir nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung.

§ 8 Copyright, Rechte
Die im Kurs verwendeten Vorlagen, Übungsblätter und graphischen Darstellungen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Workshop verwendet werden. Einer darüber hinausgehenden Nutzung muss Fr. Früchtenicht-Schöning ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Sofern Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag vereinbart werden, soll dies schriftlich vereinbart werden.
2. Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Teilnehmer bzw. die Organisation, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Pinneberg.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen den Parteien oder dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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